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Startseite Generalplanung im Werkvertrag | Die Planungsgruppe

Ein Generalplaner. Ein Vertrag. Ihre gesamte Planung.

Sie definieren mit uns das Ziel. Wir übernehmen die gesamte vereinbarte Planung und koordinieren die dafür erforderlichen Fachdisziplinen.

Die wesentlichen Planungsleistungen erbringen wir inhouse. Zusätzliche erforderliche Fachplaner beauftragen wir selbst und binden sie in unsere Generalplanung ein. Ihr Vertragspartner für die vereinbarte Planung bleibt Die Planungsgruppe.

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Was Sie mit uns vereinbaren

Ein klarer Planungsumfang. Wir legen gemeinsam fest, welche Leistungen und Ergebnisse Ihr Projekt benötigt und welche vorhandenen Unterlagen die Grundlage bilden.

Fixierte Planungskosten. Die Kosten der vereinbarten Planungsleistungen werden im Werkvertrag festgehalten.

Verbindliche Planungstermine. Wir vereinbaren die Termine für die definierten Planungsleistungen und stimmen die dafür notwendigen Entscheidungen und Zuarbeiten mit Ihnen ab.

Eine verantwortliche Gesamtplanung. Wir übernehmen die Koordination und die vertraglich vereinbarte Gewährleistung für unsere Gesamtplanung.

Die Stärke unseres Teams — ohne Grenze für Ihren Planungsbedarf

Architektur, TGA, Tragwerksplanung und Statik, Bauphysik, Brandschutz sowie Außenanlagen / GaLa bilden unsere zentralen Inhouse-Disziplinen. Benötigt Ihr Vorhaben weitere Fachplanung, kümmern wir uns um deren Beauftragung und Einbindung. Sie müssen dafür keine zusätzlichen Planungsverträge abschließen.

Unsere Fachbereiche · Weitere Fachplanung

So beginnt unsere Zusammenarbeit

1. Vorhaben verstehen

Wir besprechen Grundstück oder Bestand, den aktuellen Projektstand, Ihre Ziele und die offenen Fragen.

2. Leistungen und Grundlagen definieren

Wir klären den Planungsbedarf, die vorhandenen Unterlagen und die für Ihr Vorhaben erforderlichen Fachdisziplinen.

3. Kosten und Termine vereinbaren

Der definierte Planungsumfang, seine Kosten und die Termine werden im Werkvertrag verbindlich festgehalten.

4. Planen und koordinieren

Wir führen die Fachplanungen zusammen, stimmen Schnittstellen ab und halten die Kommunikation mit Ihnen gebündelt.

5. Die Realisierung vorbereiten und begleiten

Auf Wunsch bringen wir ein geeignetes Bauunternehmen ein und übernehmen die vereinbarte Kommunikation, Koordination, Baubegleitung und Bauüberwachung.

Häufige Fragen

Gilt der Vertrag auch für externe Fachplaner?

Ja. Soweit diese Fachplanung zum vereinbarten Planungsumfang gehört, beauftragen und koordinieren wir sie. Für Ihre gesamte vereinbarte Planung besteht ein Vertrag mit uns.

Beziehen sich die fixierten Kosten auch auf den Bau?

Die hier beschriebenen fixierten Kosten beziehen sich auf die vereinbarte Planung. Den Bauvertrag schließen Sie direkt mit dem ausführenden Bauunternehmen. Dessen Leistungen, Preise und Termine werden dort gesondert vereinbart.

Was passiert, wenn sich mein Vorhaben ändert?

Wir klären mit Ihnen, welche Auswirkungen die Änderung auf Leistungsumfang, Planungskosten und Termine hat. Maßgeblich sind die für das Projekt getroffenen vertraglichen Regelungen. Eine neue Aufgabenstellung wird nicht stillschweigend mit dem ursprünglichen Planungsumfang gleichgesetzt.

Sind behördliche Entscheidungen damit ebenfalls garantiert?

Nein. Unsere Zusagen betreffen die vertraglich definierten Planungsleistungen. Behördliche Entscheidungen und erforderliche Beiträge anderer Beteiligter müssen im Projektablauf gesondert berücksichtigt werden.

Was bedeutet Gewährleistung in Ihrem Modell?

Wir stehen für die vereinbarte Gesamtplanung ein. Welche Verpflichtungen und Rechte im konkreten Projekt gelten, ergibt sich aus dem Vertrag und den anwendbaren Regelungen. Die genaue Ausgestaltung erläutern wir im Projektgespräch.

Ein Gespräch schafft die Grundlage

Ob erste Idee oder konkreter Planungsbedarf: Wir klären mit Ihnen, was wir übernehmen können und wie sich Ihre Planung verbindlich strukturieren lässt.

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