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Von der Generalplanung zur Bauausführung

Planung & Bau

„Und wer baut das Ganze?“ Diese Frage stellt sich, sobald aus der Projektidee eine konkrete Planung wird. Eine gute Antwort sollte nicht nur ein Bauunternehmen nennen. Sie sollte auch erklären, wie die Zusammenarbeit organisiert wird und wer welche Leistung vertraglich übernimmt.

Unser Modell verbindet eine koordinierte Generalplanung mit der optionalen Begleitung der Bauausführung. Planung und Bau werden dabei zusammen gedacht, aber über klar getrennte Verträge beauftragt.

Die Planung liegt bei einem Vertragspartner

Für die gesamte vereinbarte Planung schließen Sie einen Werkvertrag mit der Planungsgruppe. Wir bearbeiten die zentralen Fachdisziplinen inhouse und führen ihre Arbeit zusammen.

Benötigt Ihr Projekt zusätzliche Fachplanung, beauftragen und koordinieren wir die passenden Fachplaner innerhalb des vereinbarten Umfangs. Sie müssen dafür keine weiteren Planungsverträge abschließen.

Die Verantwortung für die vereinbarte Gesamtplanung bleibt damit bei uns — unabhängig davon, welche einzelne Disziplin intern oder zusätzlich bearbeitet wird.

Das Bauunternehmen wird direkt beauftragt

Auf Wunsch bringen wir ein für Ihr Vorhaben geeignetes Bauunternehmen ein. Den Bauvertrag schließen Sie unmittelbar mit diesem Unternehmen.

Darin werden die Bauleistungen sowie die dazugehörigen Preise und Termine vereinbart. Die Planungsgruppe ist in diesem Modell nicht Ihr Vertragspartner für die Ausführung der Bauleistungen.

Planung: Bauherr ↔ Die Planungsgruppe.
Bauausführung: Bauherr ↔ Bauunternehmen.

Warum trotzdem aus einer Hand koordiniert?

Getrennte Verträge bedeuten in unserem beschriebenen Modell nicht, dass Sie jede planerische Abstimmung zwischen Baustelle und Planungsbüros selbst übernehmen müssen.

Wir können die Kommunikation, Koordination, Baubegleitung und Bauüberwachung im vereinbarten Umfang übernehmen. So stimmen wir die Planung und ihre Umsetzung mit den Beteiligten ab.

Wichtig ist, diese Rolle konkret zu beschreiben. Ein zentraler Ansprechpartner für die Begleitung ist nicht dasselbe wie ein Vertragspartner für sämtliche Bauleistungen.

Vier Aufgaben während der Umsetzung

Kommunikation

Planerische Rückfragen des ausführenden Unternehmens werden mit den zuständigen Fachdisziplinen abgestimmt. Wir bündeln die von uns übernommene Kommunikation, statt Sie jede einzelne Abstimmung selbst führen zu lassen.

Koordination

Wir koordinieren die Schnittstellen zwischen Planung und Ausführung. Dabei werden offene Fragen mit den Beteiligten bearbeitet und die erforderlichen Planungsbeiträge zusammengeführt.

Baubegleitung

Wir begleiten die Umsetzung im beauftragten Rahmen. Welche Abstimmungen und Leistungen dazugehören, legen wir mit Ihnen vorab fest.

Bauüberwachung

Wir übernehmen die vereinbarte fachliche Kontrolle der Bauausführung. Inhalt, Umfang und die zugehörige Zusammenarbeit werden projektbezogen geregelt.

Planungskosten und Baukosten bleiben unterscheidbar

Die im Generalplanungsmodell fixierten Kosten beziehen sich auf die vereinbarten Planungsleistungen. Daraus folgt kein pauschaler Festpreis für sämtliche Bauarbeiten.

Welche Leistungen das Bauunternehmen übernimmt und zu welchem Preis, ergibt sich aus dem direkten Bauvertrag. Entsprechend sind die dort vereinbarten Ausführungstermine von den Planungsterminen zu unterscheiden.

Diese Trennung sollte auch in Angeboten und Projektgesprächen sichtbar bleiben. Sie verhindert, dass ein verständlicher Nutzenbegriff wie „koordiniert aus einer Hand“ mit einem einzigen Gesamtvertrag verwechselt wird.

Was vor dem Übergang in die Bauphase zu klären ist

Welche Planungsstände liegen vor? Welche Bauleistungen sollen vergeben werden? Welche Begleitungs- und Überwachungsleistungen übernimmt die Planungsgruppe? Und wie werden Rückfragen und Entscheidungen zwischen den Beteiligten organisiert?

Die Antworten bestimmen die konkrete Zusammenarbeit. Dabei kann es um ein von uns vorgeschlagenes Unternehmen oder um die Einbindung eines bereits ausgewählten Bauunternehmens gehen. Die passende Organisation besprechen wir für das jeweilige Vorhaben.

Eine zusammenhängende Lösung für Ihr Projekt

Sie können mit uns die Planung und auf Wunsch auch die Organisation der Bauausführung besprechen. Die Vertragsbeziehungen bleiben klar: ein Planungsvertrag mit uns und ein direkter Bauvertrag mit dem ausführenden Unternehmen.

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