Brandschutz als Bestandteil Ihrer Gesamtplanung.
Brandschutz gehört zu unseren Inhouse-Disziplinen. Wir integrieren seine Anforderungen in die Gebäudeplanung und stimmen sie mit Architektur, Nutzung und Fachplanung ab.
Brandschutz für mein Projekt besprechen
Die Aufgabe aus der Nutzung entwickeln
Die vorgesehene Nutzung und das Gebäude bilden die Grundlage für die brandschutztechnische Planung. Wir klären die erforderlichen Leistungen und ihre Einbindung in Ihr Vorhaben.
Schnittstellen gemeinsam bearbeiten
Brandschutzfragen berühren verschiedene Planungsbereiche. Wir koordinieren die Abstimmung innerhalb der Generalplanung, damit die Beteiligten auf einer zusammenhängenden Grundlage arbeiten.
Vom Konzept in die weitere Planung
Die brandschutztechnischen Planungsinhalte werden mit den weiteren Planungsständen abgestimmt. Zusätzliche erforderliche Fachplanung binden wir innerhalb des vereinbarten Umfangs ein.
Teil einer verantwortlichen Generalplanung
Für die gesamte vereinbarte Planung haben Sie einen Vertragspartner: uns. Benötigt Ihr Vorhaben weitere Fachplanung, beauftragen und koordinieren wir sie als Bestandteil unserer Gesamtleistung. Leistungsumfang, Planungskosten und Termine vereinbaren Sie mit uns im Werkvertrag.
Was wird konkret beauftragt?
Welche Konzepte, Unterlagen und Abstimmungen erforderlich sind, klären wir projektbezogen. Die genaue Leistung und die Termine werden mit Ihnen vereinbart; behördliche Entscheidungen sind davon zu unterscheiden.
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